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BFH, 31.05.2001 - IX B 41/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verspätete Beschwerdebegründung - Prozessbevollmächtigter - Wiedereinsetzung - Berechnung der Begründungsfrist - Rechtsmittelbelehrung
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.12.1997 - VIII B 27/97
Lebensversicherung zugunsten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX B 41/01
Die Begründung der Beschwerde ist (durch Fax) am 11. April 2001 (Mittwoch) und damit verspätet beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangen; denn maßgeblich für den Beginn der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist der Zeitpunkt der ersten Zustellung an einen der Bevollmächtigten, d.h. hier an die Steuerberater D. und E. S. (…BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371, und vom 17. Dezember 1997 VIII B 27/97, BFH/NV 1998, 1218, unter 1. b). - BFH, 22.10.1986 - II R 88/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX B 41/01
Die Begründung der Beschwerde ist (durch Fax) am 11. April 2001 (Mittwoch) und damit verspätet beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangen; denn maßgeblich für den Beginn der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist der Zeitpunkt der ersten Zustellung an einen der Bevollmächtigten, d.h. hier an die Steuerberater D. und E. S. (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 II R 88/86, BFH/NV 1988, 371, …und vom 17. Dezember 1997 VIII B 27/97, BFH/NV 1998, 1218, unter 1. b).